Beiträge zum Stichwort ‘ Markenanmeldung Kosten ’

Das Firmenlogo als Marke schützen, aber richtig!

29. August 2012 | Von
Produktfoto vs. Produktbild: Abmahnung Urheberrecht und Designschutz

von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Als Geschmacksmuster oder als Marke schützen? Viele Markenanmelder wissen nicht, welche der beiden Optionen die Richtige für Sie ist. Das liegt daran, dass sie den Unterschied der verschiedenen Schutzrechte nicht kennen. So könnte auch die Titelschutzanzeige die richtige Wahl sein. Damit Ihnen keine Fehler unterlaufen, wird Ihnen in den folgenden

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Google-Markenstreit: Gmail heißt jetzt Quabb

13. April 2012 | Von
Marke DE 30 025 697.3 vom 03.04.2000

Die Marke G-mail gibt es bereits seit dem 20. Juni 2000. Googles gleichnamigen Dienst dagegen erst seit 2005. Gmail hieß Googles Email-Dienst nur außerhalb Deutschlands. Denn hierzulande gehörten die Markenrechte bis zum 13. April 2012 Daniel Giersch bzw. dessen Firma G-mail GmbH mit Sitz in Hamburg. Heute wurden die Rechte an der Marke DE 30

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Trettbrettfahrer-Rechnungen nach Geschmacksmuster- und Markenanmeldung

4. Juli 2011 | Von
Rechnung des AZIS Deutsches Zentralregister für Marken und Patente

Seit Jahren fallen Anmelder von Geschmacksmustern und Marken auf Sie herein, obwohl das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das europäische Markenamt (HABM) regelmäßig vor ihnen warnen: Falsche Rechnungen von Trittbrettfahrern. Betrüger nennen wir sie nur deshalb nicht, weil dies als falsche Tatsachenbehauptung angreifbar sein könnte. Auch DESIGNSCHUTZnews hat am 29. Juni 2011 eine solche

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Design des Tages: Moeraki Spieldesign als Geschmacksmuster geschützt

2. Juli 2011 | Von

Haben Sie schon einmal von Moeraki gehört? Der Spieledesigner Kasimir Landowski bis 2010 auch nicht. Seit 2006 entwickelte der Offenburger das Spielkonzept für sein Schiebepuzzle und gewann dafür auf der Nürnberger Erfindermesse die iENA Goldmedaille. Als „Weihnachtsgeschenk“ des DPMA erhielt er am Heiligen Abend 2010 die Urkunde des nun auch als Marke geschützte Spieltitels Moeraki

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HAMBURGALARM: Neuer Service des DPMA oder kennt hier jemand wen?

3. Mai 2011 | Von
Markeninhaber: hamburg-alarm GmbH; Quelle: DPMA

Da staunt der regelmäßige Markenanmelder: Am 18.04.2011 wurde das oben abgebildete Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke für Diebstahlalarmanlagen (elektrisch), Telekommunikation und Sicherheitsdienstleistungen angemeldet. Wer jetzt eine Beanstandung wegen des beschreibenden Wortlautes und der lediglich marginalen grafischen Gestaltung erwartet, sieht sich getäuscht. Denn die Marke wurde noch am selben (!) Tage eingetragen.

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Design des Tages: Einbecker-Bierflasche als 3D-Marke geschützt

29. März 2011 | Von

Nicht mehr ganz neu und deswegen als Geschmacksmuster nicht mehr schutzfähig: Das Flaschen-Design des Einbecker Mai-Bock. Die Eintragung der Flasche als dreidimensionale Marke wurde am 18.03.2011 im Markenblatt veröffentlicht. Der Schutzbereich der Marke umfasst neben Bier auch nicht alkoholische Getränke wie Mineralwasser sowie die Bewirtung von Gästen. Letzteres erschließt sich nicht auf den ersten Blick.

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