Markenabmahnung: Attacke auf T-Shirt „Tussi ATTACK“
8. März 2016 | Von mimimomaWie jetzt bekannt wurde, hat am 27. Oktober 2015 das Kammergericht in Berlin entschieden, dass ein ironisch gemeinter T-Shirt Aufdruck „Tussi ATTACK“ kein Markenrecht verletze. Das Gericht bestätigt damit die Entscheidung des Landgericht Berlin vom 25. September 2015 und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück. Zuvor abgemahnt wurde der Verkauf von T-Shirts auf der Internetseite
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