Design des Tages: Einbecker-Bierflasche als 3D-Marke geschützt

29. März 2011 | Von | Kategorie: Design des Tages
Design: Einbecker Brauhaus AG; Quelle: DPMA

Design: Einbecker Brauhaus AG; Quelle: DPMA

Nicht mehr ganz neu und deswegen als Geschmacksmuster nicht mehr schutzfähig: Das Flaschen-Design des Einbecker Mai-Bock. Die Eintragung der Flasche als dreidimensionale Marke wurde am 18.03.2011 im Markenblatt veröffentlicht. Der Schutzbereich der Marke umfasst neben Bier auch nicht alkoholische Getränke wie Mineralwasser sowie die Bewirtung von Gästen. Letzteres erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Doch es ermöglicht, die ungenehmigte Wiedergabe auf Wirtshausschildern, Speisekarten oder anderen bewirtungstypischen Werbemedien auch ohne Bezug zum Bier zu untersagen.

Die Einbecker Brauhaus AG aus Niedersachsen blickt auf eine alte Brautradition zurück. Das Einbecker-Bier ist seit 1378 bekannt. Die Hansestadt Einbeck gilt als Ursprung des Bockbiers. Mit der Vergabe des Stadtrechtes 1240 durch die Söhne Heinrich des Löwen war auch ein Braurecht für die Bürger verbunden. Das dort im Mittelalter gebraute obergärige Bier galt als Luxusware und wurde über weite Strecken, u. a. bis nach Italien, exportiert. Um die dafür nötige Haltbarkeit zu erreichen, braute man es mit einer ungewöhnlich hohen Stammwürze. Das Resultat war ein schweres, alkoholreiches Bier. Das Brauhaus beschäftigt heute über 200 Mitarbeiter (Quelle: Wikipedia).

Fazit: Designschutz ist auch bei fehlender Neuheit möglich. Der sachliche Schutzbereich einer 3D-Marke muss lediglich individuell definiert werden. Zum Unterschied zwischen Marken- und Geschmacksmusterschutz siehe Ratgeber vom 11.03.2011.

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