Beiträge zum Stichwort ‘ Markenrechtsverletzung ’

Google-Markenstreit: Gmail heißt jetzt Quabb

13. April 2012 | Von
Marke DE 30 025 697.3 vom 03.04.2000

Die Marke G-mail gibt es bereits seit dem 20. Juni 2000. Googles gleichnamigen Dienst dagegen erst seit 2005. Gmail hieß Googles Email-Dienst nur außerhalb Deutschlands. Denn hierzulande gehörten die Markenrechte bis zum 13. April 2012 Daniel Giersch bzw. dessen Firma G-mail GmbH mit Sitz in Hamburg. Heute wurden die Rechte an der Marke DE 30

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Produktfälschung: Abmahnrisiko Dunlop-Reifen

8. März 2012 | Von
Dunlop-Reifen

Die Firma Goodyear Dunlop Tires Europe B.V. geht aktuell gegen von ihr nicht autorisierte Verkäufer von Dunlop-Reifen vor. Empfänger der Abmahnungen sind Betriebe des Kraftfahrzeughandels, berichtet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Der ZDK ist der Interessenverband der 39.000 KFZ-Meisterbetriebe in Deutschland. Nicht jeder Dunlop-Reifen darf in Europa verkauft werden, auch wenn er aus derselben japanischen

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Zur Haftung des Grafikdesigners für sein Logo-Design bei Markenverletzung

23. September 2011 | Von
Kammergericht in Berlin; Foto: User Bruhaha on de.wikipedia

von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin In einer Entscheidung vom 29. März 2011 befasst sich das Kammergericht mit der Frage, ob ein Grafikdesigner die Logo-Erstellung „frei von Markenrechten Dritter“ zu erbringen hat oder zumindest darüber belehren muss, dass eine Markenrecherche nicht durchgeführt wird. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Im konkreten (Einzel-)Fall wurde die Haftung des

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OLG Frankfurt: Deko-Blechschilder mit Fahrzeugdesigns sind unlautere Rufausbeutung

10. Juni 2011 | Von
Marken: Volkswagen; Quelle: Urteil OLG Frankfurt 10.03.2011

Die Dekorationszwecken dienende Wiedergabe bekannter, als dreidimensionale Marken geschützter VW-Busse und VW-Käfer auf Blechschildern stellt in der Regel keinen die Verwechslungsgefahr begründenden markenmäßigen Gebrauch dar. Jedoch liegt eine unlautere Rufausnutzung dieser Marken vor, wenn die mit den Marken identischen oder fast identischen Darstellungen den einzigen dekorativen Inhalt des Blechschildes ausmachen. Das gleiche gilt für die

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