Trettbrettfahrer-Rechnungen nach Geschmacksmuster- und Markenanmeldung
4. Juli 2011 | Von mimimomaSeit Jahren fallen Anmelder von Geschmacksmustern und Marken auf Sie herein, obwohl das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das europäische Markenamt (HABM) regelmäßig vor ihnen warnen: Falsche Rechnungen von Trittbrettfahrern. Betrüger nennen wir sie nur deshalb nicht, weil dies als falsche Tatsachenbehauptung angreifbar sein könnte. Auch DESIGNSCHUTZnews hat am 29. Juni 2011 eine solche
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