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Design anmelden: Mit farbiger Abbildung oder in schwarz-weiss anmelden?
von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Anmelder eines eingetragenen Designs (ehemals Geschmacksmuster) stehen häufig vor der Entscheidung, ob sie ihr Design mit einer farbigen Abbildung oder einer schwarz-weißen Abbildung bzw. in Graustufen anmelden sollen. Diese Entscheidung ist für Produktdesign und Grafikdesign gleichermaßen wichtig. Sicher, die farbige Abbildung eines Produktes sieht dem tatsächlich benutzten Design bzw. verkauften
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Letzte Beiträge
- Design anmelden: Mit farbiger Abbildung oder in schwarz-weiss anmelden?
- Schlechte Logos, gute Logos – Beispiele erfolgreicher Designs
- Markenrecht am Montblanc-Uhrendesign: Wer hat die Schrauben locker?
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- Unlauterer Wettbewerb: Nachahmung von Handtaschen
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- Adidas: Drei Streifen gewinnen gegen zwei Streifen – Markenanmeldung mit Risiken
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- Urheberrechtsstreit um das „Batmobil“
Die Beiträge stammen von verschiedenen Autoren. Herausgegeben wird DESIGNSCHUTZnews von mimimoma media aus Potsdam. Deren Sitz befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen "Tempo Schallplatten GmbH" und späteren "VEB Deutsche Schallplatten Berlin" in Babelsberg.
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Ratgeber
Design anmelden: Mit farbiger Abbildung oder in schwarz-weiss anmelden?
von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Anmelder eines eingetragenen Designs (ehemals Geschmacksmuster) stehen häufig vor der Entscheidung, ob sie ihr Design mit einer farbigen Abbildung oder einer schwarz-weißen Abbildung bzw. in Graustufen anmelden sollen. Diese Entscheidung ist für Produktdesign und Grafikdesign gleichermaßen wichtig. Sicher, die farbige Abbildung eines Produktes sieht dem tatsächlich benutzten Design bzw. verkauften
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Schlechte Logos, gute Logos – Beispiele erfolgreicher Designs
von Designerin Kinga Stencel, frischlogos.de Die Erstellung eines Firmenlogos kann eine schwierige Aufgabe sein. Es gibt viele Möglichkeiten, ein gutes Konzept zu zerstören. Sie können ein Plagiat begehen, zu viele oder zu wenig Details hinzufügen, zu viele Farben verwenden oder zu viele Dinge auf einmal sagen. Und das ist nur der Anfang. In diesem Artikel
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Produktfoto vs. Produktbild: Urheberrecht und Designschutz geltend machen
von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Internethändler beklagen immer häufiger, dass ihre Produktfotos und Produktbilder ungefragt von Wettbewerbern verwendet werden. Auf der einen Seite ist ein ansprechendes und aussagekräftiges Produktfoto eine der wenigen Möglichkeiten, sich von Wettbewerbern abgrenzen zu können. Andererseits fallen für das Erstellen von Produktbildern recht hohe Kosten an. Kosten für Produktfotos und
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News
Markenrecht am Montblanc-Uhrendesign: Wer hat die Schrauben locker?
Montblanc: Gewöhnliche Torx-Schrauben an Armbanduhren sind nicht als Herkunftshinweis geeignet und können so auch kein Markenrecht verletzen. Erfolglos geklagt hat die Herstellerin der hochpreisigen Montblanc-Uhren vor dem Landgericht Köln; und verliert nun auch in zweiter Instanz vor dem OLG Köln. Strittig war, ob die verwendete Verzierung der Klägerin in Form eines Sterns mit 6 abgerundeten
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Musikdesign: Metall auf Metall Teil III
Moses Pelham, Produzent von Sabrina Setlur, gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Band „Kraftwerk„. Das Bundesverfassungsgericht hob damit am 31. Mai 2016 die anderslautende Entscheidung des Bundesgerichtshof auf. Gestritten wurde um eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem 1977 erschienenen Titel „Metall auf Metall“ von „Kraftwerk“. Pelham hatte diese in einem Endlosloop in dem Setlur-Titel
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Unlauterer Wettbewerb: Nachahmung von Handtaschen
Unlauterer Wettbewerb: Auch ohne Schutzrechtsverletzung können Nachahmungen unter dem Gesichtspunkt des Ausnutzens der Wertschätzung rechtswidrig sein; wie das OLG Frankfurt a.M. wieder einmal bestätigte. Als „Prestige-Objekt für den mittleren Geldbeutel“ sind die faltbaren LONGCHAMP Damenhandtaschen bekannt und jetzt auch obergerichtlich bestätigt vor Nachahmung geschützt. Für diese Erkenntnis sind 58.889,40 Euro an Gerichtsgebühren und gesetzlicher Rechtsanwaltsvergütung angefallen,
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Design des Tages
Design des Tages: Badmöbel oder Grafiken
Am 8. März 2016 wurden in des Designregister des DPMA zwölf Designs für Badmöbel eingetragen. Oder sind es Grafiken? Beide Erzeugnisse sind bei der Klassifkation angegeben. Schutz der Produktbilder Tatsächlich geht es um den Schutz der Produktbilder und nicht um den Schutz der Badmöbel. Denn es handelt sich nicht um Fotos, sondern um Computergrafken. Kein
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Design des Tages: Briefkästen aus Kärnten
Am 22. Juni 2015 wurde für die Firma bhp best home products aus Kärnten das Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Briefkästen in das Register des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) eingetragen. Für die Registrierung sind amliche Gebühren von 350 € angefallen. Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährt Schutz in der gesamten Euopäischen Union. In Eilverfahen des einstweiligen Rechtsschutzes sind die zuständigen
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Design des Tages: Leuchtmanufaktur München
Am 4. Juni 2015 wurden im Rahmen einer Sammelanmeldung 5 LED-Holzleuchten der Firma Leuchtmanufaktur München in das Designregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen. Inhaber ist Otto Sprencz, Gründer und Ideengeber der Leuchtmanufaktur München. Für die Anmeldung sind 60 € an amtlichen Anmeldegebühren angefallen. Zur Motivation für seine Designprodukte erlärt Otto Sprencz: Ich war 14
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