Beiträge zum Stichwort ‘ beschleunigte Markenanmeldung ’

Das Firmenlogo als Marke schützen, aber richtig!

29. August 2012 | Von
Produktfoto vs. Produktbild: Abmahnung Urheberrecht und Designschutz

von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Als Geschmacksmuster oder als Marke schützen? Viele Markenanmelder wissen nicht, welche der beiden Optionen die Richtige für Sie ist. Das liegt daran, dass sie den Unterschied der verschiedenen Schutzrechte nicht kennen. So könnte auch die Titelschutzanzeige die richtige Wahl sein. Damit Ihnen keine Fehler unterlaufen, wird Ihnen in den folgenden

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HAMBURGALARM: Neuer Service des DPMA oder kennt hier jemand wen?

3. Mai 2011 | Von
Markeninhaber: hamburg-alarm GmbH; Quelle: DPMA

Da staunt der regelmäßige Markenanmelder: Am 18.04.2011 wurde das oben abgebildete Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke für Diebstahlalarmanlagen (elektrisch), Telekommunikation und Sicherheitsdienstleistungen angemeldet. Wer jetzt eine Beanstandung wegen des beschreibenden Wortlautes und der lediglich marginalen grafischen Gestaltung erwartet, sieht sich getäuscht. Denn die Marke wurde noch am selben (!) Tage eingetragen.

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