Beiträge zum Stichwort ‘ Abmahnung Geschmacksmusterverletzung ’

Design anmelden: Mit farbiger Abbildung oder in schwarz-weiss anmelden?

18. Mai 2018 | Von
unerlaubte Nachahmung; Quelle: BGH Urteil vom 24.03.2011

von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Anmelder eines eingetragenen Designs (ehemals Geschmacksmuster) stehen häufig vor der Entscheidung, ob sie ihr Design mit einer farbigen Abbildung oder einer schwarz-weißen Abbildung bzw. in Graustufen anmelden sollen. Diese Entscheidung ist für Produktdesign und Grafikdesign gleichermaßen wichtig. Sicher, die farbige Abbildung eines Produktes sieht dem tatsächlich benutzten Design bzw. verkauften

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Design des Tages: Akku – Geschmacksmuster als Abmahn-Bluff?

15. Dezember 2012 | Von
Sonny-Akku; Design: Kiyoshi Yonishi; Quelle: HABM GGM 002139659-0001

Am 14. Dezember 2012 veröffentlichte das europäische Musteramt HABM die Geschmacksmustereintragung einer wiederaufladbaren Batterie (kurz Akku) zugunsten der Sony Corporation. Bei diesem Geschmacksmuster stellt sich die Frage nach dem Sinn der Eintragung. Denn gemäß Art. 8 Abs. 2 GGV und wortgleich gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschmMG besteht kein Geschmacksmusterschutz für: Erscheinungsmerkmale von

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Nespresso Kaffeekapseln: LG Düsseldorf verweigert Schutz für Funktionsdesign

8. September 2012 | Von
Nespresso-Kapseln

Am 16. August 2012 entschied das Landgericht Düsseldorf durch Urteil: Die Schweizer Ethical Coffee Company darf weiterhin ihre biologisch abbaubaren zu Nespresso-Maschinen kompatiblen Kaffeekapseln verkaufen. Der Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé hatte deren Vertrieb unter Berufung auf seine Patente untersagen wollen. Dem hat das Landgericht Düsseldorf nun eine Absage erteilt. Das Züricher Handelsgericht entschied am 21. Februar

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Wie schütze ich mein Produktdesign vor Design-Trollen?

13. März 2012 | Von
Designtroll: links GGM 000162847-0003 vom 15.04.2001, rechts GM DE 402010004751-0002 vom 08.09.2010

von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Was ist ein Design-Troll? Der Autor hat den Begriff wegen der vergleichbaren Fallkonstellation zum bekannten Patent-Troll im Bereich der technischen Erfindungen gewählt. Wie der Patent-Troll das Patent so erwirbt der Design-Troll das Geschmacksmuster meist mit unlauteren Absichten, um es als Druck- oder Sperrmittel gegen andere einsetzen zu können. Ein Beispiel

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