Beiträge zum Stichwort ‘ Kosten Designanmeldung ’

Design anmelden: Mit farbiger Abbildung oder in schwarz-weiss anmelden?

18. Mai 2018 | Von
unerlaubte Nachahmung; Quelle: BGH Urteil vom 24.03.2011

von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Anmelder eines eingetragenen Designs (ehemals Geschmacksmuster) stehen häufig vor der Entscheidung, ob sie ihr Design mit einer farbigen Abbildung oder einer schwarz-weißen Abbildung bzw. in Graustufen anmelden sollen. Diese Entscheidung ist für Produktdesign und Grafikdesign gleichermaßen wichtig. Sicher, die farbige Abbildung eines Produktes sieht dem tatsächlich benutzten Design bzw. verkauften

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Design des Tages: Brettspiele aus Sachsen

6. März 2015 | Von
Brettspieldesign der Firma Holzklang, Seelitz; Quelle: DPMA 402014002587.4

Am 25. März 2015 wurden im Rahmen einer Sammelanmeldung 8 verschiedenen Designs von Brettspieloberflächen in das Designregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen. Die Designs wurden für Rainer Härtel, den Inhaber der Firma Holzklang aus Sachsen eingetragen. Für die Sammelanmeldung sind amtliche Kosten von 60 € angefallen. Sicher besteht eine Ähnlichkeit zu bekannten Brettspieloberflächen. Das

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Abmahnung aus eingetragenem Design, Designeintragung löschen lassen, Kosten

5. Februar 2014 | Von
Abmahnung eingetragenes Design Designeintragung

von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Am 1. Januar 2014 wurde das bisher in Deutschland geltende Geschmacksmustergesetz in Designgesetz und zugleich das „Geschmacksmuster“ in „eingetragenes Design“ umbenannt. Neben dieser sprachlichen Modernisierung wurde zusätzlich zum bestehenden Nichtigkeitsverfahren vor den Gerichten ein neues Nichtigkeitsverfahren gegen unberechtigt eingetragene Designs unmittelbar vor dem Deutschen Patent- und Markenamt eingeführt. Vorschnell wurde

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