Beiträge zum Stichwort ‘ Design anmelden ’

Design anmelden: Mit farbiger Abbildung oder in schwarz-weiss anmelden?

18. Mai 2018 | Von
unerlaubte Nachahmung; Quelle: BGH Urteil vom 24.03.2011

von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Anmelder eines eingetragenen Designs (ehemals Geschmacksmuster) stehen häufig vor der Entscheidung, ob sie ihr Design mit einer farbigen Abbildung oder einer schwarz-weißen Abbildung bzw. in Graustufen anmelden sollen. Diese Entscheidung ist für Produktdesign und Grafikdesign gleichermaßen wichtig. Sicher, die farbige Abbildung eines Produktes sieht dem tatsächlich benutzten Design bzw. verkauften

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Design des Tages: Brettspiele aus Sachsen

6. März 2015 | Von
Brettspieldesign der Firma Holzklang, Seelitz; Quelle: DPMA 402014002587.4

Am 25. März 2015 wurden im Rahmen einer Sammelanmeldung 8 verschiedenen Designs von Brettspieloberflächen in das Designregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen. Die Designs wurden für Rainer Härtel, den Inhaber der Firma Holzklang aus Sachsen eingetragen. Für die Sammelanmeldung sind amtliche Kosten von 60 € angefallen. Sicher besteht eine Ähnlichkeit zu bekannten Brettspieloberflächen. Das

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Goodbye Geschmacksmuster – Neues Designgesetz nennt es „eingetragenes Design“

31. Dezember 2013 | Von
Geschmacksmuster eingetragenes Design anmelden

Am 1. Januar 2014 ist das neue Designgesetz in Kraft getreten. Es löst begrifflich das bisher in Deutschland geltende Geschmacksmustergesetz ab. Entsprechend heißt das bisherige „Geschmacksmuster“ ab sofort „eingetragenes Design“. Durch das eingetragene Design können Produktdesigns, Verpackungsdesigns, Computer-Icons oder Schriftfonts gegen Nachahmung geschützt werden. Die wesentliche inhaltliche Änderung ist neben der begrifflichen die Einführung eines

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Wie melde ich ein Geschmacksmuster richtig an?

10. März 2011 | Von
Anmeldesoftware DPMAdirekt

von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Inhaltsübersicht: Elektronisch oder auf Papier anmelden? Wer ist zur Geschmacksmusteranmeldung berechtigt? Dürfen Ausländer und EU-Ausländer ein Geschmacksmuster anmelden? Muss das als Geschmacksmuster vorgesehene Design eine besondere Schöpfungshöhe oder Originalität aufweisen? Muss das zum Geschmacksmuster angemeldete Design neu sein? Ist ein Geschmacksmuster noch neu, wenn ich es vor der Anmeldung öffentlich

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