Beiträge zum Stichwort ‘ Abmahnung eingetragenes Design ’

Design anmelden: Mit farbiger Abbildung oder in schwarz-weiss anmelden?

18. Mai 2018 | Von
unerlaubte Nachahmung; Quelle: BGH Urteil vom 24.03.2011

von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Anmelder eines eingetragenen Designs (ehemals Geschmacksmuster) stehen häufig vor der Entscheidung, ob sie ihr Design mit einer farbigen Abbildung oder einer schwarz-weißen Abbildung bzw. in Graustufen anmelden sollen. Diese Entscheidung ist für Produktdesign und Grafikdesign gleichermaßen wichtig. Sicher, die farbige Abbildung eines Produktes sieht dem tatsächlich benutzten Design bzw. verkauften

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Design des Tages: Badmöbel oder Grafiken

18. März 2016 | Von
Urheberrecht Produktfoto vs. Produktbild

Am 8. März 2016 wurden in des Designregister des  DPMA zwölf Designs für Badmöbel eingetragen. Oder sind es Grafiken? Beide Erzeugnisse sind bei der Klassifkation angegeben. Schutz der Produktbilder Tatsächlich geht es um den Schutz der Produktbilder und nicht um den Schutz der Badmöbel. Denn es handelt sich nicht um Fotos, sondern um Computergrafken. Kein

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Abmahnung aus eingetragenem Design, Designeintragung löschen lassen, Kosten

5. Februar 2014 | Von
Abmahnung eingetragenes Design Designeintragung

von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Am 1. Januar 2014 wurde das bisher in Deutschland geltende Geschmacksmustergesetz in Designgesetz und zugleich das „Geschmacksmuster“ in „eingetragenes Design“ umbenannt. Neben dieser sprachlichen Modernisierung wurde zusätzlich zum bestehenden Nichtigkeitsverfahren vor den Gerichten ein neues Nichtigkeitsverfahren gegen unberechtigt eingetragene Designs unmittelbar vor dem Deutschen Patent- und Markenamt eingeführt. Vorschnell wurde

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