Beiträge zum Stichwort ‘ nichtiges Geschmacksmuster ’

Goodbye Geschmacksmuster – Neues Designgesetz nennt es „eingetragenes Design“

31. Dezember 2013 | Von
Geschmacksmuster eingetragenes Design anmelden

Am 1. Januar 2014 ist das neue Designgesetz in Kraft getreten. Es löst begrifflich das bisher in Deutschland geltende Geschmacksmustergesetz ab. Entsprechend heißt das bisherige „Geschmacksmuster“ ab sofort „eingetragenes Design“. Durch das eingetragene Design können Produktdesigns, Verpackungsdesigns, Computer-Icons oder Schriftfonts gegen Nachahmung geschützt werden. Die wesentliche inhaltliche Änderung ist neben der begrifflichen die Einführung eines

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Geschmacksmuster wegen früherer Internet-Offenbarung nichtig (fehlende Neuheit)

13. April 2011 | Von
Foto & Design: Aqueduct Invest, Dublin; Quelle: HABM-Beschluss vom 10.03.2011

Geschmacksmuster müssen zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung neu sein. Das musste am 10.03.2011 auch die irische Firma Aqueduct schmerzlich erfahren. Sie hatte am 08.02.2010 für das Design eines von Kieran McKenna entworfenen Wasserspenders ein europäisches Geschmacksmuster angemeldet und eingetragen bekommen. Die Eintragung erfolgte beim Europäischen Musteramt HABM im spanischen Alicante. Am 19.05.2010 beantragte die dänische Firma

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(Wett)Streit der Spielzeugtraktoren – Das Fahrzeugdesign ist trotz nichtigem Geschmackmuster vor Nachahmung geschützt

28. März 2011 | Von

Mit nichtigem Geschmacksmuster fuhr das offizielle Spielzeugmodell des „Deutz-Agrotron“-Traktors am 21.12.2010 siegreich seinem Nachbau davon. Das OLG Nürnberg hatte entschieden: Das Geschmacksmuster für das Fahrzeugdesign ist wegen fehlender Neuheit nichtig. Doch ist der Spielzeugtraktor durch den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz vor Nachahmung geschützt. Die auffällige Beschriftung „Deutz-Fahr“ und der Schriftzug „Agrotron 200“ des Originals fehlten beim

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