Beiträge zum Stichwort ‘ Spielzeugdesign ’

Geburtstagszug: Weichenkorrektur des BGH beim Designschutz

17. November 2013 | Von
Geburtstagszug; Design 1998: Heike Wiechmann

Seit Jahren steht der Bundesgerichtshof (BGH) für seine unterschiedliche urheberrechtliche Behandlung von angewandter Kunst einerseits und zweckfreier Kunst andererseits in der Kritik; die Beleidigung von künstlicherischem Schaffen als „zweckfrei“ eingeschlossen. Am 13. November 2013 nun die Kehrtwende des 1. Zivilsenats des BGH: Ab sofort sind die schöpfersichen Leistungen im Bereich der angewandten Kunst genauso zu

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Kindertag: Google-Logo im Spielzeugdesign

1. Juni 2011 | Von
Google Doodles

Wie an vielen Tagen präsentiert Google auch heute seine Suchmaschinen-Startseite thematisch angepasst. Aus Anlass des heutigen Weltkindertages wird der Gogle-Schriftzug durch Spielzeug dargestellt. Ein wenig Fantasie ist für das Erkennen notwendig. An anderen Tagen macht es sich Google einfacher und schreibt den Schriftzug in das Tageslogo einfach hinein. Alle Google-Doodles seit dem 30.08.1998 können noch

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LEGO: Skandinavisches Baustein-Design siegt gegen niederländische Sluban-Nachahmung

29. April 2011 | Von
Design: Lego; www.lego.de

Nach den Schlappen in der Vergangenheit, errang LEGO vor dem OLG Hamburg einen erstaunlichen Sieg. In der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 24.02.2011 wurde dem niederländischen Hersteller Sluban die Verwendung des Verpackungs-Designs der Spielesesets „Special Police”, „Fire Alarm” und „Railway Station” verboten. Gestützt wird die Entscheidung auf unlauteren Wettbewerb unter dem Gesichtpunkt des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes.

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(Wett)Streit der Spielzeugtraktoren – Das Fahrzeugdesign ist trotz nichtigem Geschmackmuster vor Nachahmung geschützt

28. März 2011 | Von

Mit nichtigem Geschmacksmuster fuhr das offizielle Spielzeugmodell des „Deutz-Agrotron“-Traktors am 21.12.2010 siegreich seinem Nachbau davon. Das OLG Nürnberg hatte entschieden: Das Geschmacksmuster für das Fahrzeugdesign ist wegen fehlender Neuheit nichtig. Doch ist der Spielzeugtraktor durch den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz vor Nachahmung geschützt. Die auffällige Beschriftung „Deutz-Fahr“ und der Schriftzug „Agrotron 200“ des Originals fehlten beim

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