Kammergericht: Kein Neuheitseinwand im designrechtlichen Verfügungsverfahren
7. Januar 2016 | Von mimimomaSeit Inkrafttreten des neuen Designgesetzes am 01.01.2014 ist umstritten, ob im designrechtlichen Verfügungsverfahren der Einwand der fehlenden Neuheit zulässig ist oder nicht. Mit Urteil des Kammergerichts vom 16.12.2015 wurde diese Frage nun erstmals durch ein Oberlandesgericht entschieden und mit Nein beantwortet. Der Verfügungsbeklagte kann sich somit nicht mehr allein auf die fehlende Neuheit des zugunsten
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