Geschmacksmuster wegen früherer Internet-Offenbarung nichtig (fehlende Neuheit)
13. April 2011 | Von mimimomaGeschmacksmuster müssen zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung neu sein. Das musste am 10.03.2011 auch die irische Firma Aqueduct schmerzlich erfahren. Sie hatte am 08.02.2010 für das Design eines von Kieran McKenna entworfenen Wasserspenders ein europäisches Geschmacksmuster angemeldet und eingetragen bekommen. Die Eintragung erfolgte beim Europäischen Musteramt HABM im spanischen Alicante. Am 19.05.2010 beantragte die dänische Firma
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