(Wett)Streit der Spielzeugtraktoren – Das Fahrzeugdesign ist trotz nichtigem Geschmackmuster vor Nachahmung geschützt
28. März 2011 | Von mimimomaMit nichtigem Geschmacksmuster fuhr das offizielle Spielzeugmodell des „Deutz-Agrotron“-Traktors am 21.12.2010 siegreich seinem Nachbau davon. Das OLG Nürnberg hatte entschieden: Das Geschmacksmuster für das Fahrzeugdesign ist wegen fehlender Neuheit nichtig. Doch ist der Spielzeugtraktor durch den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz vor Nachahmung geschützt. Die auffällige Beschriftung „Deutz-Fahr“ und der Schriftzug „Agrotron 200“ des Originals fehlten beim
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