Goodbye Geschmacksmuster – Neues Designgesetz nennt es „eingetragenes Design“
31. Dezember 2013 | Von mimimomaAm 1. Januar 2014 ist das neue Designgesetz in Kraft getreten. Es löst begrifflich das bisher in Deutschland geltende Geschmacksmustergesetz ab. Entsprechend heißt das bisherige „Geschmacksmuster“ ab sofort „eingetragenes Design“. Durch das eingetragene Design können Produktdesigns, Verpackungsdesigns, Computer-Icons oder Schriftfonts gegen Nachahmung geschützt werden. Die wesentliche inhaltliche Änderung ist neben der begrifflichen die Einführung eines
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