Abmahnung aus eingetragenem Design, Designeintragung löschen lassen, Kosten
5. Februar 2014 | Von mimimomavon Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Am 1. Januar 2014 wurde das bisher in Deutschland geltende Geschmacksmustergesetz in Designgesetz und zugleich das „Geschmacksmuster“ in „eingetragenes Design“ umbenannt. Neben dieser sprachlichen Modernisierung wurde zusätzlich zum bestehenden Nichtigkeitsverfahren vor den Gerichten ein neues Nichtigkeitsverfahren gegen unberechtigt eingetragene Designs unmittelbar vor dem Deutschen Patent- und Markenamt eingeführt. Vorschnell wurde
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