OLG Frankfurt: Deko-Blechschilder mit Fahrzeugdesigns sind unlautere Rufausbeutung
10. Juni 2011 | Von mimimomaDie Dekorationszwecken dienende Wiedergabe bekannter, als dreidimensionale Marken geschützter VW-Busse und VW-Käfer auf Blechschildern stellt in der Regel keinen die Verwechslungsgefahr begründenden markenmäßigen Gebrauch dar. Jedoch liegt eine unlautere Rufausnutzung dieser Marken vor, wenn die mit den Marken identischen oder fast identischen Darstellungen den einzigen dekorativen Inhalt des Blechschildes ausmachen. Das gleiche gilt für die
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