28. Januar 2014 |
Von mimimoma
Am 27. Januar 2014 wurden zugunsten der astormüller AG, Schweiz, insgesamt 100 Schuhdesigns im Rahmen einer Sammelanmeldung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen (Schutzfrist max. 25 Jahre). Die amtlichen Anmeldegebühren hierfür lagen bei 600 Euro. Durch die Veröffentlichung der in Deutschland eingetragenen Designs entsteht zugleich ein auf 3 Jahre befristeter Schutz
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Schlagworte: Designerschuhe, Designschutz Schuhe, eingetragenes Design, eingetrgenes Design anmelden, Geschmacksmuster anmelden, Markenschuh Fälschung, Schuhdesign schützen
30. März 2012 |
Von mimimoma
Am 15. März 2012 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) auf Betreiben der Converse Inc. und deren Vertriebsgesellschaft für den deutschsprachigen Raum zwei Urteile zur Beweislast bei vermeintlichen Produktfälschungen. Danach muss der Rechteinhaber nicht den Beweis erbringen, dass die beanstandeten Waren Fälschungen sind. Ausreichend ist lediglich das Vorbringen von Anhaltspunkten, dass es sich um Fälschungen handelt. Sobald
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30. Mai 2011 |
Von mimimoma
Der aktuell veröffentlichten Urteilsbegründung liegt die Entscheidung des OLG Frankfurt (Main) vom 20.01.2011 zugrunde. Geklagt hatte der zur Josef-Seibel-Gruppe gehöhrende Schuhersteller Romika aus Trier. Romika hatte gegen den Vertrieb eines Schuhs geklagt, der als Ganzes betrachtet anders als die Schuhe von Romika gestaltet war. Verwendet wurde jedoch eine Schuhsole, die in ihrem Gesamteindruck dem geschützten
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Schlagworte: Design schützen, Designerschuhe nachahmen, Geschmacksmuster anmelden, Geschmacksmuster eintragen, Geschmacksmusteranmeldung Kosten, Neuheitsschonfrist Geschmacksmuster frühere Offenbarung, Produktdesign patentieren, Schuhdesign schützen