BGH: Beweislastumkehr bei Produktfälschungen (Markenerschöpfung)
30. März 2012 | Von mimimomaAm 15. März 2012 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) auf Betreiben der Converse Inc. und deren Vertriebsgesellschaft für den deutschsprachigen Raum zwei Urteile zur Beweislast bei vermeintlichen Produktfälschungen. Danach muss der Rechteinhaber nicht den Beweis erbringen, dass die beanstandeten Waren Fälschungen sind. Ausreichend ist lediglich das Vorbringen von Anhaltspunkten, dass es sich um Fälschungen handelt. Sobald
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