Warum sollte ich mein Design als Geschmacksmuster anmelden und Kosten tragen?
2. März 2011 | Von mimimomavon Kathrin Geyer, LL.M. und Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin Seit dem 06. März 2002 gibt es den Geschmacksmusterschutz auch für nicht eingetragene Geschmacksmuster. Warum also sollte ich mein Design dennoch anmelden? Welche Vorteile ergeben sich aus einer Anmeldung? Und welche Kosten kommen auf mich zu? Vier gute Gründe ein Design bzw. Geschmacksmuster anzumelden Mit der
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