BVerfG: Le-Corbusier-Möbelhersteller nicht in urheberrechtlichen Eigentumsrechten verletzt
24. April 2012 | Von mimimoma
Am 19. Juli 2011 beschäftigte sich mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum dritten Mal ein höchstes deutsches Gericht mit Le-Corbusier-Möbeln. In der Sache ging es darum, ob sich ein italienischer Möbelhersteller auf die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes berufen kann. Der Hersteller sah sich durch die Le-Corbusier-Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 2009 in seinen (deutschen) Grundrechten verletzt; konkret
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