Regalsystem „Tegometall“ vs. „EDEN“: Kein Designschutz bei Interesse an „ästhetischer Kompatibilität“
30. August 2013 | Von mimimoma
Mit dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 14. Januar 2013 schuf der Bundesgerichtshof (BGH) eine neue Lücke im wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz: Er erlaubte den Vertrieb eines kompatiblen Regalsystemen eines zu einem seit Jahrzehnten verkauften und durch das Wettbewerbsrecht geschützten Regalsystemen, wenn die Abnehmer wegen eines Ersatz oder Erweiterungsbedarfs ein Interesse an der Verfügbarkeit von Konkurrenzprodukten haben, die
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