Italiens Urheberrecht verstößt gegen EU-Recht – Mit Folgen auch in Deutschland
31. März 2011 | Von mimimomaAm 27.01.2011 entschied der EuGH, italienisches Urheberrecht verstößt gegen EU-Gemeinschaftsrecht. Denn es verweigert ehemals in irgendeinem EU-Mitgliedsstaat als Geschmacksmuster eingetragenen Designgegenständen (Schutzfrist max. 25 Jahre) den weitergehenden Urheberschutz von 70 Jahren gerechnet ab Tod des Urhebers, obwohl der Urheberschutz ohne Eintragung als Geschmacksmuster bestanden hätte. Im Ergebnis endet in Italien die Schutzfrist für Designgegenstände wie
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