Urheberrechtsstreit um das „Batmobil“

8. März 2016 | Von | Kategorie: News
Urheberrecht Fahrzeug Designschutz

Das Batmobil „The Tumbler“ aus Batman Begins und The Dark Knight; Foto: SunOfErat via de.wikipedia.org CC BY 2.0

Batman gewinnt immer, so auch im Urheberrechtsstreit um das Batmobil.

Der Oberste Gerichshof in Washington hat in einem Urheberrechtsstreit um das Kultauto die Berufung zurückgewiesen. Somit wird das Urteil der Vorinstanz in Kalifornien rechtskräftig. Darin wurde einem kalifornischen Autobauer untersagt, die beliebten Nachbauten des Superautos aus dem Film herzustellen und zu verkaufen.

Geklagt hatte der Comic Verlag DC Comics. Der Autobauer hatte seine Fahrzeuge für 90.000 USD verkauft.

Nach Auffassung des Gerichts ist das Fahrzeugdesing durch das Urheberrecht geschützt. Denn das futuristische Fahrzeug weise besondere Eigenschaften auf, die ebenso wie die Batman-Figur urheberrechtlich geschützt seien.

Wie wäre die Rechtslage in Deutschland?

Grundsätzlich sind Fahrzeuge Gebrauchsgegenstände und als solche in der Regel durch das Designrecht (früher Geschmacksmusterrecht) geschützt. Nur wenn ein Gebrauchsgegenstand eine besondere Schöpfungshöhe aufweist, also als Kunstwerk anzusehen ist, ist er durch das Urheberrecht geschützt. Das ist bei Fahrzeugen in der Regel nicht der Fall.

Doch immerhin bei dem bekannten Mercedes-Flügeltürer, dem Mercedes 300 SL, hat das Landgericht Stuttgar im Jahre 2012 den Urheberschutz anerkannt und die Vernichtung eines entsprechenden Nachbaus angeordnet (siehe DESIGNSCHUTZnews vom 05.05.2012).

Der Unterschied zwischen Urheberrecht und Designrecht ist entscheidend: Das Designrecht gilt nur im geschäftlichen Verkehr. Nur der kommerzielle Nachbau ist dann untersagt. Das Urheberrecht gilt dagegen auch im Privatbereich und kann selbst einem Hobby-Fahrzeugbauer zum Verhängnis werden.

 

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte (8 Bewertungen, 5,00 von 5)
Loading...

Schlagworte: , , , , , ,