Adidas: Drei Streifen gewinnen gegen zwei Streifen – Markenanmeldung mit Risiken

20. März 2016 | Von | Kategorie: News
Positionsmarke Adidas AG, Widerspruch gegen Markenanmeldung

Positionsmarke Adidas AG, Quelle: EUIPO 003517646, Prio.: 03.11.2003

Adidas ist nicht nur im Sport auf der Gewinnerseite, sondern auch vor Gericht. Am 17. Februar 2016 setzte sich die Adidas AG vor dem Gerichtshof der Europäischen Union gegen die belgische Shoe Branding Europe BVBA durch.

Das Gericht bestätigte die Vorinstanz, dass die Schuhmarke der Belgier mit zwei Streifen eine Markenverletzung der Positionsmarke von Adidas mit drei Streifen darstelle. Die zwei-Streifen-Marke darf somit nicht in das Markenregister eingetragen werden.

Markenanmeldung Shoe Branding Europe

Markenanmeldung Shoe Branding Europe BVBA; Quelle: EUIPO 008398141, Prio.: 01.07.2009

Adidas hatte am 13. September 2010 Widerspruch gegen die Markenanmeldung des belgischen Schuhherstellers eingelegt und verlor zunächst. Das Europäische Markenamt (EUIPO, ehemals HABM) sah die Adidas-Marke nicht verletzt. Hiergegen hatte Adidas geklagt und bereits in der ersten Instanz gewonnen.

Das Gericht führt aus:

Die geringen Unterschiede, die zwischen den Marken bestehen (unterschiedliche Länge der Streifen, bedingt durch den unterschiedlichen Winkel), ändern nämlich nichts an dem Gesamteindruck, der durch die seitlich auf dem Schuh angebrachten breiten Querstreifen hervorgerufen wird.

Die Shoe Branding Europe BVBA vertreibt ihre Schuhe unter der Marke „PATRICK“.

Unionsmarken (ehemals Gemeinschaftsmarken) genießen in der gesamten Europäischen Union Schutz. Sie bestehen neben den nationalen Marken und werden beim EUIPO (ehemals HABM) angemeldet. Dessen Entscheidungen können wie in diesem Fall gerichtlich angefochten werden.

Quelle: EuGH, Beschl. v. 16.02.2016, Az.: C-396/15 P

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