Der „Eierkoch“-Beweis: Stehen Gebrauchsgegenstände im Museum, gilt für sie Urheberrechtsschutz
9. März 2011 | Von mimimomaSelbst aufwendig gestalteten Gebrauchsgegenständen verwehren die Gerichte meist den Urheberrechtsschutz. Grund: Es fehle ihnen die über dem handwerklich Durchschnittlichen liegende Schöpfungshöhe und es bestehe ja die Möglichkeit des Geschmacksmusterschutzes. Anders das OLG München in der jetzt veröffentlichten Begründung des Urteils vom 14. 10. 2010 im „Eierkoch“-Streit. Der „Eierkoch“ wurde 1934 vom Bauhaus-Künstler und Pionier der
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