Paintball-Shirts II: Keine Schubladenverfügung aus nicht eingetragenem Geschmacksmuster
20. Juni 2011 | Von mimimomaDas OLG Frankfurt (Main) entschied am 10. März 2011: Einem auf das nicht eingetragene EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster gestützten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann nur entsprochen werden, wenn dem Fälscher mindestens in der mit der Antragsschrift vorgelegten Antwort auf die außergerichtliche Abmahnung Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gegeben wurde. Damit höhlt das Gericht den Wert des nicht
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