Eine seit Jahren gepflegte Rivalität zwischen dem norwegischen Möbelhersteller EKORNES und dessen bayrischen Wettbewerber Himolla wurde am 1. Juni 2011 vom Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten von Himolla entschieden.
Im November 2009 hatte das Landgericht Köln Himolla die Werbung und den Vertrieb des Sessels „Zerostress“ verboten. Geklagt hatte EKORNES, weil „Zerostress“ ein wettbewerbswidriger Nachbau des eigenen Modells „Stressless“ sei. Bereits das Oberlandesgericht sah die Sache in der zweiten Instanz anders und hob das Verbot wieder auf. Die von EKORNES hiergegen gerichtete Beschwerde, wies der BGH nun als letzte Instanz zurück.
Ein Geschmacksmuster für den Sessel besaß EKORNES offensichtlich nicht. Da EKORNES ein norwegisches Unternehmen ist, konnte es sich auch nicht auf ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster berufen. Ein solches entsteht nur, wenn ein Design innerhalb der Europäischen Union erstmals offenbart wird. Norwegen ist nicht Mitglied der EU.
In solchen Fällen wird als letzte Auffangmöglichkeit gern der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz bemüht, der jedoch an strenge Lauterkeitskriterien geknüpft ist. Denn ohne bestehende Schutzrechte gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit.
Der Designstreit war nicht der erste zwischen den beiden Rivalen. Bereits 2005 wies das OLG Düsseldorf eine Klage von EKORNES gegen Himolla wegen einer angeblichen Markenverletzung zurück. EKORNES war der Ansicht, die 2003 eingetragene Himolla-Marke „Zerostress“ verletze die 20 Jahre ältere EKORNES-Marke „Stressless„. Die behauptete Verwechslungsgefahr zwischen beiden Marken wurde vom OLG Düsseldorf verneint. Dabei mag eine Rolle gespielt haben, dass „Stressless“ eine beschreibende Eigenschaftsangabe sein dürfte und nach heutigen Kriterien wahrscheinlich nicht mehr als Wortmarke eingetragen würde.
Ebenfalls 2005 wies das Bundespatentgericht den von EKORNES beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingelegten Widerspruch gegen die Eintragung der Marke „Zerostress“ in letzter Instanz zurück.