Kein Designschutz für Lego-Baustein – Funktion schlägt Design

21. März 2011 | Von | Kategorie: News
Markeninhaber: LEGO Juris A/S; Quelle: HABM GM 000107029

Markeninhaber: LEGO Juris A/S; Quelle: HABM GM 000107029

Ende 2010 musste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zweiter Instanz mit den bekannten Spielzeug-Bausteinen des dänischen Hersteller Lego beschäftigen. Lego versuchte die Löschung seiner 1999 beim EU-Markenamt HABM in Alicante eingetragenen 3D-Marke eines feuerroten Bausteins als Kennzeichen für Spielzeug zu verhindern. Den Löschungsantrag hatte der kanadischen Hersteller MEGA Brands gestellt, der das Konkurrenzprodukt „MEGA BLOKS“ vertreibt.

Doch der EuGH stellte wie bereits zuvor der EuG fest: Dem Schutz als Marke steht jede Form entgegen, die in ihren wesentlichen Merkmalen ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die für das Erreichen der fraglichen technischen Wirkung technisch kausal und hinreichend ist, selbst wenn diese Wirkung durch andere Formen erreicht werden kann, die die gleiche oder eine andere technische Lösung nutzen. Diese Voraussetzungen sah das Gericht beim eingetragenen Baustein in Bezug auf Bausteine erfüllt. Im Übrigen blieb die Marke unter der Registernummer GM 000107029 eingetragen.

Hinweis: Zum Unterschied von Markenschutz und Geschmacksmusterschutz wird verwiesen au den Ratgeber vom 11.03.2011.

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