Oberlausitzer Schoko-Becher nicht als Formmarke schutzfähig
10. Mai 2011 | Von mimimoma
Besonders in Ostdeutschland haben die Schoko-Becher aus der Oberlausitz eine gewisse Bekanntheit und werden traditionell mit Eierlikör in Verbindung gebracht. Möglicherweise werden die Becher hier von den Verbrauchern sogar mehrheitlich mit der Oberlausitzer Betriebsstätte assoziiert und könnten deswegen als bekannte Marke eingetragen werden. Doch einen Bekanntheitsschutz für Teilgebiete Deutschlands sieht das Markenrecht nicht vor. Folgerichtig
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