Speditionsunternehmer wegen in Italien nachgebauter Bauhaus-Möbel zu 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
1. April 2011 | Von mimimoma
Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 08.12.2010 mit in Italien nicht (mehr) geschützten Nachbauten von Bauhaus-Möbeln zu beschäftigen. Die in Deutschland über das Urheberrecht mit seiner langen Schutzfrist von 70 Jahren gerechnet ab Tod des Entwerfers noch immer geschützten Möbel wurden über das Internet und Werbeflyer zielgerichtet deutschen Kunden angeboten. Der private Kauf
[weiterlesen …]