Kammergericht: Markenaufdruck auf T-Shirts zu Deko-Zwecken ist keine Markenverletzung
23. Juni 2011 | Von mimimoma
Am 07. Juni 2011 entschied das Berliner Kammergericht, dass der großflächige Aufdruck von eingetragenen Marken auf der Vorderseite eines T-Shirts keine Markenverletzung darstelle. Konkret ging es um den Aufdruck des Schriftzuges „Held der Arbeit“ in Verbindung mit der Abbildung eines Händedrucks. Dieses Motiv ist in ähnlicher Form seit 2005 zugunsten von Jörg Davids, dem Inhaber
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