Risiko Agenturfoto: „WUNDER-BAUM“ gegen Getty Images

19. Oktober 2011 | Von | Kategorie: News
Foto: Getty Images

Foto: Getty Images

In den USA klagt die Julius Sämann Ltd., der Hersteller der dort „LITTLE TREE“ genannten „WUNDER-BAUM“ – Stinke-Bäumchen, gegen die Bildagentur Getty-Images.

Grund: Getty Images vertreibt verschiedener Fotos, auf denen „LITTLE TREE“ – Duftbäume abgebildet sind. Julius Sämann sieht dadurch seine Markenrechte verletzt. Denn das Design der seit 1952 hergestellte Duftbäumchen ist in den USA durch insgesamt 6 Bild- und Form-Marken geschützt. Die Markenrechte erfassen neben Lufterfrischern auch Sticker, Bürartikel, Bekleidung und Taschen. Das New Yorker Destrict Court hat mit seinem Zulassungsbeschluss vom 28. September 2011 zu erkennen gegeben, dass es eine Markenverletzung durchaus für möglich hält.

Marke: Julius Sämann Ltd., Schweiz; Quelle: HABM GM EM03071305 (3D-Marke)

Marke: Julius Sämann Ltd., Schweiz; Quelle: HABM GM 03071305 (3D-Marke)

Julius Sämann ist ein kanadischer Biochemiker Schweizer Abstammung. Die Lufterfrischer wurden von ihm 1951 entwickelt, als sich ein Milchfahrer über den üblen Geruch verschütteter Milch beklagte. Ein Jahr später gründete er in den USA die Firma CAR-FRESHNER Corporation für die Produktion der Duftbäumchen. Sie werden inzwischen weltweit vertrieben.

In Deutschland sind die Lufterfrischer unter der Marke „WUNDER-BAUM“ bekannt und deren Design durch 13 Bildmarken und einer Formmarke geschützt. Rechtsstreitigkeiten in Deutschland sind bislang unbekannt. Das Risiko besteht jedoch auch hierzulande. Fotografen und Fotonutzer tragen es bei jeder Abbildung von geschützten Gegenständen in Fotos. DESIGNSCHUTZnews hatte am 08. April 2011 über die vom Bundesgerichtshof untersagte Verwendung eines Fotos mit der Abbildung eines durch Geschmacksmuster geschützten ICE-Zuges berichtet.

Fazit: Fotografen oder deren Bildagenturen können Nutzungsrechte nur am Urheberrecht ihres Fotos einräumen; nicht dagegen an Schutzrechten von Dritten an auf dem Foto abgebildeten Gegenständen. Die Nutzung von bei Getty Images und anderen Bildagenturen erworbenen Fotos ist deshalb nicht risikofrei.

(Quelle: NYDC Beschluss vom 28.09.2011)

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