Apples Apfelgriebsch-Logo ist auch nur ein Plagiat

16. September 2011 | Von | Kategorie: News
links: 1973 Parfumflakon "Je Reviens" von Worth; rechts: seit 1976 Firmenlogo der Apple Inc.

links: 1973 Parfumflakon "Je Reviens" von Worth; rechts: seit 1976 Firmenlogo der Apple Inc.

Bekanntlich überzieht der iPhone- und iPad-Hersteller Apple Inc. seit einigen Monaten andere Hersteller von Telefonen und Tablet-Computern mit Klagen wegen angeblicher Design-Plagiate (siehe DESIGNSCHUTZnews vom 10.08.2011). Dabei ist das iPad-Design bereits seit 1969 aus Stanley Kubricks Filmklassiker „2001: Odyssee im Weltraum“ bekannt. Apple meldete am 17.03.2004 dennoch ein Geschmacksmuster darauf an.

Wie HORIZONT.NET in dieser Woche berichtet, entspringt auch das Apfelgriebsch-Logo von Apple nicht unbedingt eigener kreativer Leistung. Der angebissene Apfel wurde seit 1973 als Parfumflakon von Worth verwendet und war damals sehr bekannt. Der Namensgeber Charles Frederic Worth gilt als Begründer der Haute Couture. 1857 gründete er in Paris sein eigenes Unternehmen: The House of Worth.

Die Chronologie passt: Apple wurde am 1. April 1976 von Steve Jobs, Steve Wozniak und Ronald Wayne gegründet. Im gleichen Jahr wurde auch das Apfelgriebsch-Logo das erste Mal als Firmenlogo verwendet. Steve Jobs erklärte die Namensfindung später in dem ihm eigenen Understatement so: „Damals war ich tatsächlich noch Frutarier, aß nur Obst. Mittlerweile bin ich, wie jeder andere auch, ein Abfalleimer. Wir waren damals mit der Anmeldung unseres Unternehmensnamens drei Monate im Verzug, und ich drohte, das Unternehmen ‚Apple Computer‘ zu nennen, falls bis fünf Uhr niemandem ein interessanterer Name einfällt. Ich hoffte, so die Kreativität anzuheizen. Aber der Name blieb. Und deshalb heißen wir heute ‚Apple‘.“ (Quelle: Wikipedia).

Mit Hilfe der Apfelgriebsch-Marke verbietet nun Apple einem chinesischen Nudelhersteller die Verwendung eines seit Jahren genutzten völlig anders gestalteten Apfels (siehe Artikel in krone.at) sowie einer kanadischen Schule die Verwendung von deren Logo (siehe plagiat.ch).

Der Vergleich zwischen den aktuellen auf Geschmacksmusterrechte gestützten Design-Streitigkeiten um Apples iPad sowie die Verwendung des angebissenen Apfels als Parfumflakon einerseits und als Firmenlogo/Marke andererseits, zeigt beispielhaft den Unterschied zwischen beiden Schutzrechten: Ein Geschmacksmuster schützt ein zum Zeitpunkt seiner Anmeldung neues Design vor Nachahmung. Eine Marke dagegen vor Verwechslungen der mit ihr gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen. Neu muss ein zur Marke angemeldetes Logo nicht sein. Dafür ist der Schutz in der Regel auf konkret benannte Waren und Dienstleistungen beschränkt.  Einen ausführlichen Vergleich der Schutzrechte enthält der DESIGNSCHUTZnews-Ratgeber vom 11.03.2011.

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