Mario Barth: T-Shirt-Spruch „Nicht quatschen, MACHEN“ ist nicht schutzfähig

10. August 2011 | Von | Kategorie: News
Mario Barth: „Nicht quatschen, MACHEN"

Mario Barth: „Nicht quatschen, MACHEN"

Der Comedian Barth hatte eine Textilhändlerin wegen eines T-Shirt-Spruches vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt und nun verloren.

Das Gericht hat am 27. Juli 2011 entschieden, dass Barth wegen des Spruches „Nicht quatschen, MACHEN“ keine wettbewerbsrechtlichen Schadenersatzansprüche habe, weil der Wortfolge keine wettbewerbliche Eigenart zukomme. Der Spruch besitze als sprachliches Allgemeingut keine Originalität. Innerhalb eines Monats kann Barth nun Berufung beim OLG Düsseldorf einlegen.

Barth verkauft Merchandisingartikel mit seinem aus dem 2009er Programm „Männer sind peinlich, Frauen manchmal auch“ stammenden Spruch. Die entsprechenden T-Shirts wurden bereits 20.000 Mal verkauft. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass er den Spruch gern allein vermarkten will. Aus Mangel eines anderen Schutzrechtes, versuchte er es mit dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Die Beklagte Textilhändlerin wies jedoch darauf hin, dass die inhaltlich identische Mundartvariante „Nit quake-make“ bereits in der Karnevalssaison 2005/2006 das Motto der Session in Düsseldorf war und im September 2009 auf Wahlplakaten verwendet wurde.

Barth und seine Rechtsvertreter waren sich wohl über das Risiko des Unterliegens im Klaren und meldeten während des laufenden Verfahrens den Spruch am 3. Dezember 2010 als Marke unter anderem für Bekleidung an. Erstaunlicher Weise wurde die Marke am 26. Januar 2011 tatsächlich ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen. Am 19. April 2011 wurde gegen die Marke ein Löschungsantrag wegen des Bestehens absoluter Schutzhindernisse eingereicht.

Für den Ausgang des Verfahrens war die Marke nicht entscheidend. Denn sie war erst nach Eröffnung des Verfahrens angemeldet und von Barth nichts ins Verfahren eingeführt worden.

Ohnehin darf bezweifelt werden, ob aus der Marke der großflächige Aufdruck des Spruches auf T-Shirts verboten werden könnte. Das Berliner Kammergericht hat erst am 7. Juni 2011 entschieden, dass rein dekorative oder kommunikative Aufdrucke auf einem T-Shirt keine markenmäßige Verwendung im Sinne eines betrieblichen Herkunftshinweises darstellen und deswegen eine Markenverletzung nicht vorliege (siehe DESIGNSCHUTZnews vom 23. Juni 2011).

Die Kosten des Verfahrens aus dem vom Gericht festgesetzten Streitwert von 25.000 Euro betragen 5.352,80 Euro. Diese hat Barth als unterlegene Partei zu tragen.

(Quelle: LG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2011, Az. 2a O 72/11)

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Ein Kommentar auf "Mario Barth: T-Shirt-Spruch „Nicht quatschen, MACHEN“ ist nicht schutzfähig"

  1. […] Mario Barth den Aufdruck des Spruchs „Nicht quatschen, MACHEN” verbieten lassen wollte (siehe DESIGNSCHUTZnews vom 10.08.2011). Das Kamergericht stellte fest: Der Aufdruck „Held der Arbeit“ werde vom Verkehr nicht als […]