Mario Barth: T-Shirt-Spruch „Nicht quatschen, MACHEN“ ist nicht schutzfähig
10. August 2011 | Von mimimomaDer Comedian Barth hatte eine Textilhändlerin wegen eines T-Shirt-Spruches vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt und nun verloren. Das Gericht hat am 27. Juli 2011 entschieden, dass Barth wegen des Spruches „Nicht quatschen, MACHEN“ keine wettbewerbsrechtlichen Schadenersatzansprüche habe, weil der Wortfolge keine wettbewerbliche Eigenart zukomme. Der Spruch besitze als sprachliches Allgemeingut keine Originalität. Innerhalb eines Monats
[weiterlesen …]