Pippi–Langstrumpf-Kostüm: 50.000 Euro Schadenersatz für einwöchige Aktionsware
13. September 2011 | Von mimimomaPippi Langstrumpf hat ihre Fans auch unter den Richtern des Landgerichts Köln. Mit Urteil vom 8. August 2011 verurteilte das Gericht einen bekannten Discounter zu 50.000 Euro Schadenersatz wegen des ungenehmigten Verkaufs von Pippi-Langstrumpf-Kostümen. Der Discounter hatte die Kostüme im Rahmen seiner wöchentlichen Sonderangebote beworben und verkauft, dafür jedoch keine Lizenz der Rechteinhaber eingeholt. Er
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