Handtaschendesign: Bekanntheit schlägt Schutzrecht
9. März 2012 | Von mimimoma
Bekanntheit schützt besser vor Nachahmungen als Schutzrechte. Das beweist wieder einmal ein Urteil des OLG Frankfurt vom 1. Dezember 2011. Das Gericht verbot den Vertrieb einer Handtasche mit geflochtener Oberfläche im Bottega Veneta – Stil. Die einzigen Unterschiede zwischen Original und Fälschung: Die Nachahmung ist aus Kunstleder statt Echtleder und besitzt – der billigeren Produktion
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