Lebensmittel-Design: Puddingstreit Paula vs. Flecki

29. Januar 2012 | Von | Kategorie: News
Design: Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, Bielefeld

Design: Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, Bielefeld

Am  27. Januar 2012 fand vor dem Landgericht Düsseldorf die mündlichen Verhandlung im Pudding-Streit zwischen der Dr. August Oetker KG und der Aldi Einkauf GmbH statt. Oetker wirft Aldi vor, Aldi verletze mit seinem Pudding „Flecki“ die Geschmacksmusterrechte an Dr. Oetkers Puding „Paula“.

Tatsächlich hat sich Dr. Oetker im Jahre  2005 mehrere Geschmacksmuster für das dem Aussehen einer Kuh nachempfundene Design eines dunklen Puddings mit hellen Flecken eintragen lassen. Der Markt von Lebensmitteln in kindgerechter Aufmachung ist seit einigen Jahren hart umkämpft. Zur Verteidigung dieses Geschäfts gegen das vermeintliche Aldi-Plagiat hat Dr. Oettker palettenweise Puddings im Gerichtssaal auffahren lassen, um die Nachahmung zu belegen.

Design: Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG; Quelle: GeschmM DE 40504377-0004

Design: Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG; Quelle: GeschmM DE 40504377-0004

Die bereits durch den Smartphonestreit zwischen Apple und Samsung bekannt gewordene Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann hatte Zweifel an Dr. Oetkers Vorwurf. Für Oetker-Konkurrenten müsse es möglich sein, „ein kindgerechtes Produkt auf den Markt zu bringen“, so ihre Grundannahme mit der Folge eines eng auszulegenden Schutzbereichs. Eine identische Nachahmung läge jedoch nicht vor. Das Gericht stellte fest: „Die kuhfell-ähnlich zweifarbig gestalteten Flecken bei der Aldi-„Flecki“ seien enger beieinander, nicht so klar konturiert wie beim Oetker-Produkt. Der helle Vanille-Bestandteil sei etwas gelber.“

Die Urteilsverkündung ist auf den 1. März 2012 festgesetzt.

update vom 01.03.2012:

Heute wurde das Urteil im Pudding-Streit verkündet. Danach verletzt Aldi mit „Flecki“ weder die Geschmacksmusterrechte von Dr. Oetkers „Paula“, noch handelt es sich um eine wettbewerbswidrige Nachahmung. Zum einen ergebe sich zwischen dem Geschmacksmuster und der Gestaltung von „Flecki“  kein übereinstimmender Gesamteindruck. Zum anderen müsse es einem Wettbewerber möglich sein, ein Milchprodukt zur kindgerechten Gestaltung in die Nähe einer Kuh und deren Fell zu bringen. Gleichzeitig müsse er aber Maßnahmen ergreifen, um eine Herkunftstäuschung zu vermeiden. Dies sei im Streitfall durch die abweichende Detailgestaltung des Produkts geschehen.

update vom 20.11.2012:

Laut eines Presseberichts von Spiegel-Online vom heutigen Tage hat Dr. Oetker auf Berufung gegen ein weiteres abweisendes Urteil verzichtet und die Niederlage im Kampf gegen Flecki anerkannt.

(Quelle: LG Düsseldorf – 14 c O 302/11 – )
(Quelle: Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 01.03.2012)

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2 Kommentare auf "Lebensmittel-Design: Puddingstreit Paula vs. Flecki"

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