Design des Tages: Altkleider-Container als Formmarke geschützt

11. Mai 2011 | Von | Kategorie: Design des Tages
Markeninhaber: Lorenz Wittmann GmbH; Quelle: DPMA

Markeninhaber: Lorenz Wittmann GmbH; Quelle: DPMA

DESIGNSCHUTZnews berichtete in letzter Zeit häufig über die Verweigerung des Schutzes für 3D-Marken (Formmarken). Heute wird eine erfolgreiche Eintragung als Gegenbeispiel vorgestellt: Am 09.05.2011 wurde für die Altkleidercontainer der niederbayerischen Firma Lorenz Wittmann GmbH eine 3D-Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen.

Im Gegensatz zum Bericht von DESIGNSCHUTZnews am 10.05.2011 über die Schutzverweigerung für Schokobecher, hat das DPMA in den Containern nicht lediglich die Abbildung einer gewöhnliche Ware gesehen. Aufgrund der besonderen Gestaltung der Container hat das DPMA die notwendige Unterscheidungskraft für den Markenschutz anerkannt. Zur Erinnerung: Der Markenschutz schützt vor Verwechslungen der betrieblichen Herkunft eines Produktes. Der Geschmacksmusterschutz schützt dagegen neue Gestaltungselemente. Durch den Wiedererkennungseffekt der in ihrer Gestalt nun geschützten Altkleidercontainer eines anerkannten Entsorgers lässt sich „Trettbrettfahrern“ das Handwerk legen und das Vertrauen der Verbraucher in die Altkleiderverwertung steigern.

Die Firma Lorenz Wittmann GmbH verwertet seit 1965 in Zusammenarbeit mit verschiedenen karitativen Organisationen Altkleider. Pro Einwohner und Jahr werden in Deutschland ca. 12 kg Bekleidung und 4 Paar Schuhe verbraucht. Das sind ca. 960.000 Tonnen! Durch Straßensammlungen und Altkleider-Container werden ca. 600.000 Tonnen erfasst und wiederverwertet. Nur 5-10% wird als Abfall entsorgt.

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