Nestle verliert den Kaffeekapsel-Krieg gegen preiswerte PET-Kapsel

16. März 2011 | Von | Kategorie: News
Nespresso-Kapseln

Nespresso-Kapseln

Das Züricher Handelsgericht hat am 21.02.2011 eine Klage von Nestlé gegen Denner abgewiesen. Die von Denner angebotenen Kaffeekapseln, die in die Nespressomaschinen passen, verletzen keine Patente von Nestlé. Nestlé hat bereits Rechtsmittel angekündigt.

Den Streit haben 9 kleine im Kreis angeordnete Löcher in der PET-Kapsel des zur Schweizer Migros-Gruppe gehörenden Discounters Denner entschieden. Die vollständig verschlossenen Nespressokapseln bestehen dagegen aus Aluminium und werden erst beim Einlegen in die Nespressomaschine durch den Mechanismus der Kaffeemaschine hinten aufgestochen und vorne mehrfach perforiert, um das Brühwasser zum Kaffeepulver in der Kapsel zu leiten. Bei Denner werden Hygiene und Haltbarkeit dagegen nicht durch die Kapsel selbst, sondern durch eine luftdichte Portionenpackung gewährleistet (siehe auch NZZonline).

Fazit: Geht es um den Schutz des technischen Designs durch Patente und nicht um das ästhetische Design im Sinne von Urheber- und Geschmacksmusterrecht, kann dasselbe technische Ergebnis meist auch auf anderem Wege erreicht werden. Für eine nach ästhetischen Gesichtspunkten geformte Kaffeekapsel hätte Nestle dagegen Geschmacksmusterschutz beanspruchen können.

zur Startseite

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte (Es gibt noch keine Bewertung.)
Loading...

Schlagworte: , , , , , , , ,