„Design rechnet sich“: AGD präsentiert neuen Vergütungstarifvertrag Design 2011

16. Juni 2011 | Von | Kategorie: News
AGD Vergütungstarifvertrag Design 2011

AGD Vergütungstarifvertrag Design 2011

Am 15. Juni 2011 präsentierte die Allianz deutscher Designer (AGD) in den Berliner Ministergärten den neuen Vergütungstarifvertrag Design. Das Motto der vierstündigen Veranstaltung mit anschließendem Get-together: „Design rechnet sich“.

Auch die Bundesregierung anerkannte die AGD als Branchenvertreterin und ließ durch Ministerialrat Bernd Weismann ein Grußwort an die Veranstaltung richten. Weismann ist zuständig für Grundsatzfragen der Inforationsgesellschaft, IT-, Kultur- und Kreativwirtschaft beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).

In den Vorträgen ging es um die Fragen: Welchen gesellschaftlichen und ökonomischen Stellenwert hat Design? Warum lohnt sich die Investition in Design? Welchen Beitrag leistet Design zum unternehmerischen Erfolg? Von den 160 angemeldeten Teilnehmern war nach Schätzung von DESIGNSCHUTZnews leider nur die Hälfte gekommen. Das mag an dem schwülwarmen Wetter gelegen haben.

Das neue an dem AGD Vergütungstarifvertrag Design 2011 ist nicht unbedingt die Höhe der Stundensätze. Die angemessene Vergütung für Designentwürfe wurde gegenüber dem Tarifvertrag 2006 um lediglich 2 Euro auf jetzt 78 Euro pro Stunde angehoben. Vielmehr ging es darum, neu entstandene Tätigkeiten von Designern aufgrund der Entwicklungen im Bereich der Informationstechnik erstmals zu erfassen und für diese eine Abrechnungsgrundlage zu schaffen. Für typische Tätigkeiten wurde der übliche Zeitrahmen erfasst und dargestellt. Das schafft auch Transparenz für Auftraggeber von Designleistungen.

Der Vergütungstarifvertrag Design wird seit 1979 zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. und dem Selbständige Design-Studios (SDSt) e.V. nach den Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes geschlossen und bei den zuständigen Behörden tarifvertraglich registriert. Er ist eine flexible Berechnungsgrundlage für Designleistungen aller Art und zugleich die von den meisten Gerichten anerkannte angemessene Vergütung im Sinne von § 632 BGB (siehe hierzu auch den Ratgeber vom 4. Mai 2011).

Der neue Vergütungstarifvertrag Design kann bestellt werden über die Internetseite der AGD und kostet 39 Euro für Nichtmitglieder und 20 Euro für Mitglieder.

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Ein Kommentar auf "„Design rechnet sich“: AGD präsentiert neuen Vergütungstarifvertrag Design 2011"

  1. […] [Ergänzung: Nach Erscheinen dieses Beitrags wurde am 15.06.2011 der neue Vergütungstarifvertrag Design 2011 veröffentlicht. Siehe hierzu den DESIGNSCHUTZnews – Beitrag vom 16.06.2011.] […]