Unlauterer Wettbewerb: Nachahmung von Handtaschen
9. Mai 2016 | Von mimimomaUnlauterer Wettbewerb: Auch ohne Schutzrechtsverletzung können Nachahmungen unter dem Gesichtspunkt des Ausnutzens der Wertschätzung rechtswidrig sein; wie das OLG Frankfurt a.M. wieder einmal bestätigte. Als „Prestige-Objekt für den mittleren Geldbeutel“ sind die faltbaren LONGCHAMP Damenhandtaschen bekannt und jetzt auch obergerichtlich bestätigt vor Nachahmung geschützt. Für diese Erkenntnis sind 58.889,40 Euro an Gerichtsgebühren und gesetzlicher Rechtsanwaltsvergütung angefallen,
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