Unlike U – trainwriting in berlin: Graffiti-Design gehört der Berliner S-Bahn
23. August 2012 | Von mimimomaSprayer sind sicher der Meinung: Mein Graffiti gehört mir. Das mag urheberrechtlich oder geschmacksmusterrechtlich betrachtet sogar richtig sein. Doch wer Graffitis mit Zustimmung ihres Sprayers auf Filmen oder Fotos ablichtet, kann dennoch auf Unterlassen und Schadenersatz in Anspruch genommen werden – nicht vom Sprayer, sondern von der Berliner S-Bahn. Denn dieser gehören die besprayten Züge
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