Unlike U – trainwriting in berlin: Graffiti-Design gehört der Berliner S-Bahn

23. August 2012 | Von | Kategorie: News
aus "Unlike U – Trainwriting in Berlin" von Henrik Regel & Björn Birg

aus „Unlike U – Trainwriting in Berlin“ von Henrik Regel & Björn Birg

Sprayer sind sicher der Meinung: Mein Graffiti gehört mir. Das mag urheberrechtlich oder geschmacksmusterrechtlich betrachtet sogar richtig sein.

Doch wer Graffitis mit Zustimmung ihres Sprayers auf Filmen oder Fotos ablichtet, kann dennoch auf Unterlassen und Schadenersatz in Anspruch genommen werden – nicht vom Sprayer, sondern von der Berliner S-Bahn. Denn dieser gehören die besprayten Züge und sie kann S-Bahnabbildungen mit Graffitis untersagen, wenn die Aufnahmen nicht von öffentlichen Straßen, sondern vom Bahngelände gefertigt werden.

So entschied das Landgericht Berlin am 10. Mai 2012 zum Dokumentarfilm  „Unlike U – trainwriting in berlin“ der Berliner Filmemacher Henrik Regel und Björn Birg. Das Gericht verbot, entsprechende Filmsequenzen  zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Eine Rechtfertigung der Eigentumsrechtsverletzung aus den Abwehrrechten auf Kunst- und Meinungsfreiheit bestehe nicht, weil diese nicht Eigentumsbeeinträchtigungen Dritter gestatten.

Designschutz durch die Hintertür – so hatte bereits der Bundesgerichtshof am 17. Februar 2010 zugunsten der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg entscheiden. Es bestätigte damals das Verbreitungsverbot der Fotos von Kulturgütern, die von der Stiftung verwaltet werden, so zum Beispiel Parkanlagen, Skulpturen sowie Außen- und Innenansichten historischer Gebäude. Urheberrechte an den Gegenständen waren teilweise seit Jahrhunderten abgelaufen. Aber die Aufnahmen wurden vom Grund und Boden der Stiftung aufgenommen. Das es sich dabei um öffentlich zugängliche Kulturgüter handelt, sei unerheblich.

Fazit: Auch wer Fotos vom Fotografen oder Filmemacher erwirbt, darf sie nicht vervielfältigen oder verbreiten, wenn bei der Aufnahme Eigentumsrechte Dritter beeinträchtigt wurden.

Welche Meinung haben Sie zu dem Thema? Hier geht es zum Designschutz Forum.

(Quellen: LG Berlin vom 10.05.2012 zum Gz. 16 0 199/11; BGH vom 17.02.2010 zum Gz. V ZR 44/10)

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