Schutzfähigkeit von Farbmarken: NIVEA-Blau vor Gericht
11. Juli 2015 | Von mimimoma
Am 8. Juli 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Markenlöschungsverfahren zwischen dem NIVEA-Hersteller Beiersdorf und Unilever über die Farbmarke „Blau“ entschieden. Doch anders als vielfach zu lesen, hat der BGH die Eintragungsfähigkeit der abstrakten Farbmarke „Blau (Pantone 280 C)“ zugunsten von Beiersdorf nicht festgestellt. Der BGH hat den Grundsatz bestätigt, dass abstrakte Farbtöne zunächst nicht zur Unterscheidung
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