Markenrecht am Montblanc-Uhrendesign: Wer hat die Schrauben locker?
26. Juni 2016 | Von mimimoma
Montblanc: Gewöhnliche Torx-Schrauben an Armbanduhren sind nicht als Herkunftshinweis geeignet und können so auch kein Markenrecht verletzen. Erfolglos geklagt hat die Herstellerin der hochpreisigen Montblanc-Uhren vor dem Landgericht Köln; und verliert nun auch in zweiter Instanz vor dem OLG Köln. Strittig war, ob die verwendete Verzierung der Klägerin in Form eines Sterns mit 6 abgerundeten
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