Paintball-Shirts: Designer arbeiten im Zweifel freischaffend und übertragen ohne Vereinbarung keine Geschmacksmusterrechte
13. Juni 2011 | Von mimimomaEntwerfen mehrere Designer Bekleidungsstücke gemeinsam, stehen ihnen die Rechte an den nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern daran nur gemeinsam zu. Sie können sich die alleinige Nutzung ohne anderslautende Vereinbarung gegenseitig verbieten. In einer Entscheidung vom 10. März 2011 hatte das OLG Frankfurt (Main) über die Reichweite einer Ausnahme von diesem Grundsatz zu entscheiden. In Art. 14 Abs.
[weiterlesen …]